Standardfrist
7 Wochen
Für Elternzeit vor dem 3. Geburtstag des Kindes.
Fristen und Arbeitgeber
Die Kernregel ist einfach: Elternzeit meldest du in Textform bei deinem Arbeitgeber an. Ob 7 oder 13 Wochen Vorlauf gelten, hängt davon ab, wann die Elternzeit beginnen soll.
Für die meisten Fälle vor dem 3. Geburtstag gilt eine Frist von 7 Wochen. Wenn du Elternzeit zwischen dem 3. Geburtstag und dem Tag vor dem 8. Geburtstag nehmen willst, gelten bei Geburten ab dem 1. Juli 2015 grundsätzlich 13 Wochen.
Wichtig ist außerdem, dass Mütter und Väter bei einem Start rund um die Geburt unterschiedliche praktische Termine haben. Die Elternzeit der Mutter beginnt regelmäßig erst nach dem Mutterschutz.
Diese Seite fasst die aktuellen Angaben des Familienportals des Bundes zusammen. Bei Sonderfällen wie Frühgeburt oder Adoption können kürzere Fristen möglich sein.
Standardfrist
7 Wochen
Für Elternzeit vor dem 3. Geburtstag des Kindes.
Spätere Elternzeit
13 Wochen
Für Elternzeit zwischen dem 3. Geburtstag und dem Tag vor dem 8. Geburtstag.
Form
Textform reicht
Zum Beispiel E-Mail oder Brief ohne Unterschrift.
Für Geburten ab dem 1. Juli 2015 musst du Elternzeit vor dem 3. Geburtstag spätestens 7 Wochen vor Beginn anmelden. Für Elternzeit ab dem 3. Geburtstag bis zum Tag vor dem 8. Geburtstag gilt eine Frist von 13 Wochen.
Planst du mehrere Abschnitte, lohnt es sich, die Fristen rückwärts vom gewünschten Startdatum zu zählen. So vermeidest du, dass ein sauber geplanter Zeitraum an einer Formalie scheitert.
Wenn Elternzeit direkt rund um die Geburt beginnen soll, unterscheiden sich die Termine praktisch. Bei der Mutter beginnt Elternzeit in der Regel erst nach dem Mutterschutz nach der Geburt.
Für den Vater oder den Elternteil, der das Kind nicht zur Welt bringt, gilt bei geplantem Start ab Geburt: Die Anmeldung muss 7 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin beim Arbeitgeber sein.
Nenne Beginn und Ende möglichst mit konkretem Datum. Wenn die Elternzeit ab Geburt starten soll, kannst du den Beginn als „ab Geburt“ formulieren und den errechneten Termin ergänzen.
Meldest du Elternzeit vor dem 3. Geburtstag an, musst du in dieser ersten Anmeldung verbindlich erklären, welche Zeiträume du innerhalb der nächsten 2 Jahre nehmen willst. Für Elternzeit ab dem 3. Geburtstag gibt es diese Bindungszeit nicht.
Nein. Textform reicht. Laut Familienportal des Bundes kann die Anmeldung beispielsweise per E-Mail oder per Brief ohne Unterschrift erfolgen.
Nein. Elternzeit wird nicht bei einer Behörde beantragt, sondern beim Arbeitgeber angemeldet. Dafür reicht eine Mitteilung in Textform.
In dringenden Ausnahmefällen können kürzere Fristen gelten. Das Familienportal nennt dafür zum Beispiel Frühgeburten oder einen nicht rechtzeitig planbaren Beginn einer Adoptionspflege.
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