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Fristen und Arbeitgeber

Wann muss ich Elternzeit beantragen?

Die Kernregel ist einfach: Elternzeit meldest du in Textform bei deinem Arbeitgeber an. Ob 7 oder 13 Wochen Vorlauf gelten, hängt davon ab, wann die Elternzeit beginnen soll.

Für die meisten Fälle vor dem 3. Geburtstag gilt eine Frist von 7 Wochen. Wenn du Elternzeit zwischen dem 3. Geburtstag und dem Tag vor dem 8. Geburtstag nehmen willst, gelten bei Geburten ab dem 1. Juli 2015 grundsätzlich 13 Wochen.

Wichtig ist außerdem, dass Mütter und Väter bei einem Start rund um die Geburt unterschiedliche praktische Termine haben. Die Elternzeit der Mutter beginnt regelmäßig erst nach dem Mutterschutz.

Diese Seite fasst die aktuellen Angaben des Familienportals des Bundes zusammen. Bei Sonderfällen wie Frühgeburt oder Adoption können kürzere Fristen möglich sein.

Standardfrist

7 Wochen

Für Elternzeit vor dem 3. Geburtstag des Kindes.

Spätere Elternzeit

13 Wochen

Für Elternzeit zwischen dem 3. Geburtstag und dem Tag vor dem 8. Geburtstag.

Form

Textform reicht

Zum Beispiel E-Mail oder Brief ohne Unterschrift.

Welche Frist gilt wann

Für Geburten ab dem 1. Juli 2015 musst du Elternzeit vor dem 3. Geburtstag spätestens 7 Wochen vor Beginn anmelden. Für Elternzeit ab dem 3. Geburtstag bis zum Tag vor dem 8. Geburtstag gilt eine Frist von 13 Wochen.

Planst du mehrere Abschnitte, lohnt es sich, die Fristen rückwärts vom gewünschten Startdatum zu zählen. So vermeidest du, dass ein sauber geplanter Zeitraum an einer Formalie scheitert.

  • Vor dem 3. Geburtstag: 7 Wochen Vorlauf.
  • Ab dem 3. Geburtstag: 13 Wochen Vorlauf.
  • In dringenden Ausnahmefällen können kürzere Fristen möglich sein.

Was für Mutter und Vater rund um die Geburt gilt

Wenn Elternzeit direkt rund um die Geburt beginnen soll, unterscheiden sich die Termine praktisch. Bei der Mutter beginnt Elternzeit in der Regel erst nach dem Mutterschutz nach der Geburt.

Für den Vater oder den Elternteil, der das Kind nicht zur Welt bringt, gilt bei geplantem Start ab Geburt: Die Anmeldung muss 7 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin beim Arbeitgeber sein.

  • Für die Mutter reicht die Anmeldung häufig noch nach der Geburt, spätestens 7 Wochen vor Ende der Mutterschutzfrist.
  • Bei Start ab Geburt solltest du den errechneten Geburtstermin in der Anmeldung mit angeben.

Was in die erste Mitteilung an den Arbeitgeber gehört

Nenne Beginn und Ende möglichst mit konkretem Datum. Wenn die Elternzeit ab Geburt starten soll, kannst du den Beginn als „ab Geburt“ formulieren und den errechneten Termin ergänzen.

Meldest du Elternzeit vor dem 3. Geburtstag an, musst du in dieser ersten Anmeldung verbindlich erklären, welche Zeiträume du innerhalb der nächsten 2 Jahre nehmen willst. Für Elternzeit ab dem 3. Geburtstag gibt es diese Bindungszeit nicht.

  • Beginn und Ende möglichst exakt benennen.
  • Eingang und Zeitraum vom Arbeitgeber bestätigen lassen.
  • E-Mail ist möglich, solange die Mitteilung in Textform vorliegt.

Häufige Fragen

Muss ich Elternzeit schriftlich mit Unterschrift beantragen?

Nein. Textform reicht. Laut Familienportal des Bundes kann die Anmeldung beispielsweise per E-Mail oder per Brief ohne Unterschrift erfolgen.

Gibt es einen offiziellen Elternzeit-Antrag?

Nein. Elternzeit wird nicht bei einer Behörde beantragt, sondern beim Arbeitgeber angemeldet. Dafür reicht eine Mitteilung in Textform.

Was gilt bei Frühgeburt oder anderen Ausnahmen?

In dringenden Ausnahmefällen können kürzere Fristen gelten. Das Familienportal nennt dafür zum Beispiel Frühgeburten oder einen nicht rechtzeitig planbaren Beginn einer Adoptionspflege.

Nächsten Schritt festlegen

Lege fest, wie lange du aussetzt, ob Einkommen nach der Geburt bleibt und welche Lebensmonate mit Elterngeld belegt werden sollen.