Vor der Geburt
Minijob zählt mit
Das Einkommen aus einer Nebenbeschäftigung wird im Bemessungszeitraum berücksichtigt.
Minijob und Elterngeld
Ein Minijob kann dein Elterngeld in zwei Richtungen verändern: Vor der Geburt zählt das Einkommen grundsätzlich mit. Nach der Geburt kann laufendes Einkommen den Auszahlungsbetrag senken, weil nur der weggefallene Teil ersetzt wird.
Für die Berechnung des Elterngelds werden auch Einkünfte aus einer Nebenbeschäftigung berücksichtigt. Das gilt ausdrücklich auch für einen Minijob im Bemessungszeitraum vor der Geburt.
Ob ein Minijob nach der Geburt sinnvoll ist, hängt davon ab, wie stark das zusätzliche Einkommen dein Elterngeld reduziert und ob ElterngeldPlus besser zu deinem Modell passt.
Die Regeln auf dieser Seite orientieren sich an den aktuellen Angaben des Familienportals des Bundes. Für deinen Einzelfall solltest du mit realen Netto-Werten und Lebensmonaten rechnen.
Vor der Geburt
Minijob zählt mit
Das Einkommen aus einer Nebenbeschäftigung wird im Bemessungszeitraum berücksichtigt.
Nach der Geburt
Differenzprinzip
Elterngeld ersetzt den Teil des Netto-Einkommens, der nach der Geburt wegfällt.
Stundengrenze
bis zu 32 Std./Woche
Für aktuelle Geburten gelten während Elternzeit und Elterngeldbezug bis zu 32 Wochenstunden.
Ein Minijob im Bemessungszeitraum vor der Geburt erhöht grundsätzlich das Einkommen, das für das Elterngeld betrachtet wird. Wenn du mehrere Arbeitgeber hattest, musst du deshalb alle Gehaltsnachweise für den Antrag zusammenstellen.
Beim Minijob werden ebenfalls Werbungskosten abgezogen. Steuern und Sozialabgaben fallen beim Minijob normalerweise nicht an und werden deshalb auch in der Elterngeld-Berechnung in diesem Fall nicht abgezogen.
Sobald du während des Elterngeld-Bezugs wieder verdienst, wird dieses Einkommen gegen dein Einkommen vor der Geburt gerechnet. Das Elterngeld hängt dann vom Unterschied zwischen beiden Werten ab.
Genau deshalb ist ein Minijob nach der Geburt nicht automatisch schlecht, aber er verändert den Mix aus Gehalt und Elterngeld. In vielen Teilzeit-Modellen wird ElterngeldPlus interessanter als reines Basiselterngeld.
Ein Minijob ist auch während der Elternzeit möglich. Entscheidend ist nicht die Beschäftigungsart, sondern die zulässige Arbeitszeit. Für Kinder ab dem 1. September 2021 darfst du im Monatsdurchschnitt höchstens 32 Stunden pro Woche arbeiten.
Wenn du Teilzeit oder einen Nebenjob planst, solltest du Einkommen und Stunden immer gemeinsam betrachten. Für das Elterngeld zählt das Einkommen. Für den Anspruch auf Elternzeit und den Partnerschaftsbonus spielen zusätzlich die Wochenstunden eine Rolle.
Ja. Das Familienportal des Bundes nennt Einkünfte aus einem Minijob ausdrücklich als Einkommen, das bei der Elterngeld-Berechnung mit betrachtet wird.
Weil Elterngeld nur den Einkommensverlust ersetzt. Wenn nach der Geburt Gehalt aus einem Minijob bleibt, ist die Differenz zum vorgeburtlichen Einkommen kleiner.
Ja, solange du die zulässige Arbeitszeit einhältst. Für aktuelle Geburten sind während der Elternzeit im Monatsdurchschnitt bis zu 32 Wochenstunden möglich.
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